anykey ist berechtigter Dienstleister (KHZG)

anykey erhält die Berechtigung, den Nachweis der Passgenauigkeit für Fördervorhaben im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) auszustellen.

Bund und Länder stellen gemeinsam einen Topf von 4,3 Mrd. EUR bereit, um Krankenhäuser in der Digitalisierung zu unterstützen.

Gefördert werden Projekte in 11 Bereichen - in allen Projekten müssen mindestens 15% der bereit gestellten Mittel in Informationssicherheit investiert werden. Reine Security-Projekte sind ebenso ein Fördertatbestand.

Für Planung, Beantragung und Durchführung eines im Rahmen des KHZG geförderten Projektes bedarf es der Unterstützung eines berechtigten IT-Dienstleisters. anykey hat die entsprechende Zertifizierung erworben. Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir den Reifegrad Ihrer IT-Security und identifizieren mögliche förderwürdige Projekte, welche wir dann gemeinsam mit Ihnen umsetzen.